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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen iSd § 310 I BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners sind unverbindlich und werden nur dann anerkannt, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.2 Ein späterer Widerspruch oder Vorbehalt gegen diese Bedingungen trotz Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen durch den Vertragspartner ist unbeachtlich.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte einer bestimmten verwandten Art gemäß § 305 III BGB handelt.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist annehmen, wenn die Frist nicht gemäß § 148 BGB bestimmt ist.

2.3 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Telefonische und mündliche Vereinbarungen sind unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden. Auch nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Abweichung von der Schriftform kann nur schriftlich vereinbart werden. Die elektronische Schriftform ist gemäß § 126 III BGB zulässig.

 

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss dem Vertragspartner überlassenen Unterlagen, z.B. Kalkulationen, Zeichnungen usw., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Auf Anforderung sind uns derartige Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.

 

4. Preise und Zahlung

4.1 Unsere Preise werden in EURO fakturiert zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

4.2 Kaufpreise sind sofort fällig und zahlbar rein netto ohne Skontoabzüge, sofern wir nicht Zahlungsziele einräumen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, mindestens jedoch 12 % p.a., vereinbart, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren Zinsschaden nachweist.

4.3 Sofern keine ausdrückliche Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preiserhöhungen wegen veränderter Lohn-, Material- oder Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Vertragspartner steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Lieferzeit

6.1 Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie bei jeder Bestellung schriftlich bestätigt werden. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.

6.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6.3 Umstände, welche uns die rechtzeitige Lieferung verkaufter oder bestellter Ware ganz oder teilweise unmöglich machen oder übermäßig erschweren (z.B. Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, auch wenn diese im Bereich Dritter auftreten, Lieferverzug Dritter) entbinden uns für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung von der Lieferfrist und einer sonst möglichen Verzugsentschädigung. Wir werden den Vertragspartner unverzüglich davon benachrichtigen und sind dann nach unserer Wahl zur späteren Lieferung oder zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.

6.4 Bei einer von uns schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeit unserer Leistung oder Lieferverzuges nach einer gesetzten Nachfrist von mindestens vier Wochen ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.5 Wir haften im Falle eines von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug mit einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,2% des Lieferwertes, höchstens jedoch mit 2% des Lieferwertes, sofern der Besteller nachweisen kann, dass ihm aus dem Verzug überhaupt ein Schaden erwachsen ist. Jede weitere Haftung, insbesondere für indirekte oder Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der Verschlechterung auf den Besteller über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen Lieferungen an den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlicher Forderungen an ihn vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

8.2 Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, derartige Lieferungen pfleglich zu behandeln und hochwertige Kaufsachen auf eigene Kosten angemessen zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Pfändungen und Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware in seinem normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe aller offenen Forderungen an uns ab, unabhängig davon, ob vor oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist.

8.4 Eine Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag von uns. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes.

 

9. Gewährleistung, Mängelrügen, Ausschluss von Folgeschäden

9.1 Gewährleistungsrechte des Vertragspartners setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sachmängel an der Ware sind unverzüglich, spätestens sieben Tage nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen.

9.2 Jegliche Mängelansprüche für bewegliche Neuwaren verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung, soweit nicht längere Fristen gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind. Beim Verkauf gebrauchter Güter sind Gewährleistungen ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung gelieferter Waren ist unsere Zustimmung einzuholen.

9.3 Sollte trotz aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits bei Gefahrübergang vorlag, werden wir die Ware bei ordnungsgemäßer Mängelrüge nach unserer Wahl beim Hersteller nachbessern lassen oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit der Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt diese fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ist Ware bereits veräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Besteller kein Minderungsrecht zu. Eine Mängelbehebung durch den Vertragspartner oder durch Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung, andernfalls erlöschen jegliche Mängelansprüche.

9.4 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten normalen Beschaffenheit und Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung und Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung oder unsachgemäßer Instandsetzung oder Änderung, auch durch Dritte.

9.5 Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Garantie für die Beschaffenheit der Sache gilt § 444 BGB.

9.6 Jegliche über diese Gewährleistung hinausgehende Haftung, insbesondere für direkte oder indirekte Folgeschäden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

10. Geltendes Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

10.1. Dieser Vertrag und die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner, auch wenn der Partner Ausländer ist, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart und nach deutschem Recht zulässig ist.

10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist Essen, Bundesrepublik Deutschland, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die deren ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Absichten am nächsten kommt.

Stand: 20.02.2007